Kirchengemeinderat

Quelle: U.M.
Zusammensetzung und Aufgaben des Kirchengemeinderates
Die Kirchenältesten bilden mit dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin den Kirchengemeinderat. Die Größe des Kirchengemeinderates hängt davon ab, wie viele Gemeindemitglieder die Kirchengemeinde hat. Mit beratender Stimme gehören
diesem Kreis auch an die im Bereich der Gemeinde tätigen Pfarrer im Probedienst.
Die Kirchenältesten bilden mit dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin den Kirchengemeinderat. Die Größe des Kirchengemeinderates hängt davon ab, wie viele Gemeindemitglieder die Kirchengemeinde hat. Mit beratender Stimme gehören
diesem Kreis auch an die im Bereich der Gemeinde tätigen Pfarrer im Probedienst.
Der Kirchengemeinderat berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Pfarrgemeinde.

